- Verordnung
- Chefärztliche Bewilligung
- Hausbesuche
- Abrechnung und Kostenübernahme
- Terminabsagen und Pünktlichkeit
Verordnung
Für eine logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Bitte beachten Sie, dass der Verordnungsschein folgende Informationen beinhalten muss, um eine reibungslose Therapie und Abrechnung zu gewährleisten:
- Diagnose
- gewünschte Leistung: „Logopädische Therapie“
- Anzahl und Dauer
- z.Bsp.: 10 x 60 Minuten oder 10 x 45 Minuten
- Bitte beachten Sie, dass die Gesamtdauer der Therapie je nach Störungsbild, individuellem Schweregrad und Therapiefortschritt variieren kann.
Chefärztliche Bewilligung
Bei manchen Kassen (z.B. SVS) besteht eine Bewilligungspflicht, d.h. Sie müssen diese Überweisung/Verordnung vorab dort bewilligen lassen. Die Bewilligung erhält man vor Ort bei den Kundenservicestellen, per Mail oder App bzw. im Online-Serviceportal.
Hausbesuche
Im Falle einer eingeschränkten Mobilität, die einen persönlichen Besuch in der Praxis unmöglich macht (z.B. Gehunfähigkeit aufgrund neurologischer Beeinträchtigung), besteht die Möglichkeit eines Hausbesuchs. Dieser muss ärztlich begründet und verordnet sein.
Abrechnung und Kostenübernahme
Ich bin Vertragslogopädin der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Abrechnung erfolgt meinerseits direkt mit der ÖKG, die Kosten für die Therapien werden vollständig von der ÖGK übernommen.
Für alle anderen Kassen (z.B. BVAEB, SVS, KFA,..) bin ich als Wahllogopädin tätig. Das bedeutet, dass Sie die Kosten der Therapie zunächst selbst tragen. Nach Beendigung der Therapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Logopädie-Berufsverbände. Nach Einzahlung des Betrages können Sie die Honorarnote (gemeinsam mit dem (ggf. bewilligten) Überweisungsschein und der Zahlungsbestätigung) bei der jeweiligen Kasse zur Refundierung einreichen (persönlich, per mail, Online). Der genaue Erstattungsbetrag variiert je nach Kasse.
Terminabsagen und Pünktlichkeit
Wenn Sie in begründeten Fällen einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte frühestmöglich- mindestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (telefonisch/Mailbox, per Mail, per SMS). 24 Stunden vorher fallen keine Kosten an, danach werden 50% des Tarifs verrechnet. Wenn Sie den Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, muss ich Ihnen den vollen Therapiebetrag verrechnen. Ich ersuche Sie in diesen Fällen für Ihr Verständnis, da ich die Zeit ausschließlich für Sie reserviere. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Therapieeinheit möglich.
